Freitag, 19. April 2024

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Kerstin Klode
  • Kerstin Klode Versammlungsstätten - Information - Beratung - Schulung
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2. Auflage auf Grundlage der MVStättVO 2014

Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO)

MVStättVO

2. Auflage (MVStättVO)

Organisation und praktische Umsetzung

Ziel der Muster-Versammlungsstättenverordnung(MVStättVO) ist es, dass Veranstaltungen in technisch und baulich geeigneten Gebäuden stattfinden und das Gefährdungsrisiko für die Besucher und Mitarbeiter minimiert werden soll. Gebäude, die für Veranstaltungen bestimmt sind und ein Fassungsvermögen über 200 Besucher haben, fallen unter den Anwendungsbereich der der MVStättVO.

Viele Betreiber und Veranstalter wissen jedoch nicht, dass ihre Veranstaltungsorte unter diesen Anwendungs bereich fallen und welche Auswirkungen dies auf die Planung und Durchführung von Veranstaltungen hat. Denn nicht nur klassische Versammlungsstätten, wie Theater oder Stadthallen fallen unter den Anwendungsbereich der MVStättVO, sondern auch Gaststätten, Bürgerhäuser, Mehrzweckhallen, Schulaulen oder Foyers, Hörsäle, aber auch Hotels und Tagungsräumlichkeiten von Unternehmen können Versammlungsstätten sein.

Daher müssen sich sowohl die Betreiber und Veranstalter als auch Dienstleister und Agenturen mit den Regelungen der MVStättVO vertraut machen. Ein wesentlicher Aspekt für die Sicherheit einer Veranstaltung ist die Kenntnis über konkrete Aufgaben und Verantwortlichkeiten der beteiligten Unternehmen sowie eines jeden Mitarbeiters und obliegt damit auch der ganz persönlichen Verantwortung jedes Betroffenen.

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Herausgeber: Beuth Verlag