Freitag, 17. Mai 2024

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Kerstin Klode
  • Kerstin Klode Versammlungsstätten - Information - Beratung - Schulung
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Brandschutz in Versammlungsstätten

In Versammlungsstätten halten sich in der Regel viele Menschen auf. Daher ist der Brandschutz in Versammlungsstätten von besonderer Bedeutung für die Sicherheit.

Die Notwendigkeit der Bestellung eines Brandschutzbeauftragten in einer Versammlungsstätte kann sich ausfolgenden Gründen ergeben:

  • Direkte Forderung aus der Landesbauordnung bzw. der Sonderbauvorschriften
  • Forderung der Sachversicherer
  • Auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung

Da sich in Versammlungsstätten immer viele Personen aufhalten, die nicht mit dem Gebäude vertraut sind und auch brennbare Materialen eingebracht werden, geht man bei Versammlungsstätte grundsätzlich von einer erhöhten Brandgefahr aus.
Daher kommt man bei fast allen Versammlungsstätten zu dem Ergebnis, dass ein Brandschutzbeauftragter notwendig ist.

Die Erstellung einer Brandschutzordnung und eines Räumungskonzeptes ist in den entsprechenden Versammlungsstättenverordnungen der Länder vorgeschrieben.

In Fragen des Brandschutzes kann ein Brandschutzbeauftragter dem Unternehmer bzw. Betreiber beratend zur Seite stehen.

Durch meine jahrelange Erfahrung bei der Beratung von Versammlungsstätten übernehme ich ausschließlich Aufträge in Versammlungsstätten. Dadurch erkenne ich Mängel oder Gefahren frühzeitig und kann Ihnen bestmögliche Optimierungsvorschläge liefern.

Meine Leistungen als Brandschutzbeauftragten sind u.a.:

  • Ansprechpartnerin für Ihren betrieblichen Brandschutz
  • Erstellung oder Überarbeitung Ihrer Brandschutzordnung
  • Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Koordination und Abstimmungen der Brandschutzplanungen in
  • Absprache mit den Abteilungen, Behörden, Feuerwehr etc.
  • Beratung, Planung, Kontrolle, Wartung und Installation von bestehenden und benötigten sowie optimierenden Brandschutzmaßnahmen
  • Brandschutzschulungen für Ihre Mitarbeiter/-innen
  • Fachberatung zur Nutzung brennbarer Arbeitsstoffe und zur optimalen Brandschutzausstattung von Feuerlöschgeräten/-anlagen
  • Kontrollen und Evaluierungen über die Einhaltung der Brandschutzrichtlinien, der Abläufe im Ernstfall und Bestandsanalysen
  • alle anderen in der DGUV-Information 205-003 dargestellten Aufgaben des Brandschutzbeauftragten