Freitag, 17. Mai 2024

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Kerstin Klode
  • Kerstin Klode Versammlungsstätten - Information - Beratung - Schulung
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3. überarbeitete und erweiterte Auflage

Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO)

MVStättVO

3. überarbeitete und erweiterte Auflage (MVStättVO)

Ausgabedatum: 08.2020

Diese dritte Auflage wurde notwendig, da jetzt fast alle Bundesländer die MVStättVO 2014 in Landesrecht umgesetzt haben und damit die Umsetzung in den Bundesländern überarbeitet werden musste.

Die dritte Auflage richtet sich an Betreiber, Veranstalter und Dienstleister und geht auch auf die Zusammenarbeit der vielen Beteiligten bei Organisation und Durchführung von Veranstaltungen ein.

In Deutschland gibt es eine unübersehbare Zahl verschiedenartiger Versammlungsstätten, die unter den Anwendungsbereich der MVStättVO fallen.

Viele Betreiber und Veranstalter wissen jedoch nicht, dass ihre Veranstaltungsorte unter diesen Anwendungsbereich fallen und welche Auswirkungen dies auf die Planung und Durchführung von Veranstaltungen hat. Denn nicht nur klassische Versammlungsstätten, wie Theater oder Stadthallen fallen unter den Anwendungsbereich der MVStättVO, sondern auch Gaststätten, Bürgerhäuser, Mehrzweckhallen, Schulaulen oder Foyers, Hörsäle, aber auch Hotels und Tagungsräumlichkeiten von Unternehmen können Versammlungsstätten sein. Gebäude, die für Veranstaltungen bestimmt sind und ein Fassungsvermögen von über 200 Besuchern haben, fallen unter den Anwendungsbereich der MVStättVO.

Außerdem haben sich die Veranstaltungsarten und die Frage der Sicherheit von Veranstaltungen ständig weiterentwickelt. Durch die gestiegene Qualität der Ausbildungen und die Vielfalt der Aus - und Fortbildungsmöglichkeiten, hat die sich Veranstaltungsbranche professionalisiert.

Die MVStättVO regelt dabei nicht nur die Frage, wie eine Versammlungsstätte baulich und technisch ausgestattet sein muss, sondern enthält auch Regelungen für den Betrieb und den Einsatz von Verantwortlichen Personen.

Ziel der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) ist es, dass Veranstaltungen in technisch und baulich geeigneten Gebäuden stattfinden und das Gefährdungsrisiko für die Besucher und Mitarbeiter minimiert werden soll.

Daher müssen sich sowohl die Betreiber und Veranstalter als auch Dienstleister und Agenturen mit den Regelungen der MVStättVO vertraut machen. Ein wesentlicher Aspekt für die Sicherheit einer Veranstaltung ist die Kenntnis über konkrete Aufgaben und Verantwortlichkeiten der beteiligten Unternehmen sowie eines jeden Mitarbeiters und obliegt damit auch der ganz persönlichen Verantwortung jedes Betroffenen.

Herausgeber Beuth-Verlag: https://www.beuth.de/de/publikation/muster-versammlungsstaettenverordnung/316773969