Seminare aktuelle Termine
Aufsicht führende Person in Versammlungsstätten (2 Tage) Abgesagt!!!!
Am 28.04.2020 09:30 Uhr in Garmisch-Partenkirchen
“Aufsicht führende Person in Versammlungsstätten“
Ziele/Inhalte
Mit dem Inkrafttreten der Versammlungsstättenverordnungen in Baden-Württemberg und Bayern werden erhöhte Anforderungen an das Personal von Versammlungsstätten und an Veranstalter gestellt. Die Sicherheit der Besucher von Versammlungsstätten, wie Bürgerhäuser, Schulaulen, Schulfoyers, Mehrzweckhallen, etc. hat höchste Priorität. Das fordert mehr Eigenverantwortung von Betreiber und Veranstaltern.
Die Inhalte des Seminars wurden in Zusammenarbeit mit dem Gemeindeunfall-versicherungsverband Rheinland entwickelt und mit der Bayern abgestimmt. Die Schulung ist mit dem bekannten Seminar „Sachkundige Aufsichtsperson in Versammlungsstätten“ bis auf eingeflossene Neuerungen im Regelwerk identisch. Die Namensänderung wird von den Unfallkassen gewünscht, da der Begriff der „Sachkunde“ an anderer Stelle höhere Relevanz besitzt.
Die Teilnehmer des Seminars sollen in die Lage versetzt werden, in Zusammenarbeit mit einem Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik bzw. Fachkraft für Veranstaltungstechnik, Veranstaltungen sicher durchzuführen und Sicherheitsmängel zu erkennen. Die Teilnehmer sollen nach dem Seminar in der Lage sein, Veranstaltungen gem. § 40 Abs. 5 VStättVO zu betreuen und die Anwesenheit solcher risikoarmen Veranstaltungen abzudecken. Die Inhalte orientieren sich sehr an der täglichen Praxis in Versammlungsstätten.
Während des Seminars werden folgende Themen behandelt:
Schutzziele der VStättVO
Grundlegende Betriebsvorschriften der VStättV
(Betreiberpflichten, Pflichten des Verantwortlichen)
Grundlegende Bauvorschriften der VStättV
(Bestuhlungspläne, Abstände, Fluchtwege)
Unfallverhütungsvorschrift des DGUV Vorschrift 17/18
„Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung“
Erkennen von Gefährdungen
Erarbeitung von Schutzmaßnahmen
Zusammenarbeit mit dem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik
Einsatz von Aufsicht führenden Personen
Verantwortung der Aufsicht führenden Person
Vorbeugender Brandschutz
Praktische Übungen (Umsetzung von Bühnenanweisungen), in der Versammlungsstätte
Begehung der Versammlungsstätte
Erfahrungsaustausch
Die Seminarinhalte werden auf Grundlage, der VStättVO Baden-Württemberg und der VStättV Bayern durchgeführt.
Zielgruppen:
Mitarbeiter/innen wie Hausmeister/innen, Lehrer/innen und Mitarbeiter des Unternehmens Versammlungsstätte anwesend sind und damit ggfs. die Funktion des Veranstaltungsleiters bzw. die Betreiberverantwortung für den Betreiber gem. VStättVO übernehmen.
Dozenten:
Friedrich Baer (Meister für Veranstaltungstechnik)
Kerstin Klode (Dipl. Finanzwirtin, Fachbuchautorin)
Vorstellung Dozenten: https://kerstin-klode.de/kerstin-klode-ueber-uns.phtml
Termin: |
28. und 29. April 2020 |
Ansprechpartner/in: |
Kerstin Klode |
Veranstaltungsort: |
Kongresshaus Garmisch-Partenkichen Richard-Strauss-Platz 1a 82467 Garmisch-Partenkirchen Raum "Dreitorspitze" |
Uhrzeit: | 09.30 bis 17.00 Uhr |
Seminargebühr: | € 559,30 / Pers. (€ 470,- + 89,30 Mwst) (inklusive Skript und Tagungsgetränke) |
Anmeldung: |
Kerstin Klode Tel: 030/63968392
|