Seminare aktuelle Termine
Musterversammlungsstätten-Verordnung richtig umsetzen - inkl. Rheinland-Pfalz Special
Am 25.03.2021 09:30 Uhr in Mannheim
Inklusive VStättVO Rheinland-Pfalz Special
“Man soll die Feste feiern, wie sie fallen” – ganz so einfach ist das für Veranstaltungen nicht! Insbesondere an die Räumlichkeiten, die Organisation und Sicherheit werden besondere Anforderungen gestellt. Für Versammlungsstätten ist die jeweilige Versammlungsstättenverordnung maßgeblich, die das Ziel hat, das Gefährdungspotential für Besucher und Mitwirkende zu minimieren.
Sie gilt für alle Versammlungsstätten, deren Räume einzeln oder insgesamt mehr als 200 Besucher fassen. Dies ist zum Beispiel bei fast allen Bürgerhäusern, Stadthallen, Mehrzweckräumen sowie Veranstaltungsräumen in Universitäten und Schulen der Fall.
Nach 46 Jahren hat das Land Rheinland-Pfalz eine neue Versammlungsstättenverordnung eingeführt, die am 01. September 2018 in Kraft trat. Viele dieser neuen Regelungen lehnen sich an die Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) an. Es gibt jedoch auch ein paar deutliche Abweichungen, auf die im Seminar explizit eingegangen wird.
Ihr Nutzen
In diesem Seminar erfahren Sie, ob die Vorschriften der MVStättVO Auswirkungen auf die Organisation innerhalb Ihrer Versammlungsstätten haben. Die Dozentin gibt Ihnen wertvolle Hinweise, wie Sie die Vorschriften in der Praxis umsetzen müssen. Sie erläutert Ihnen ferner die Problematik der Betreiberverantwortung und zeigt Ihnen, was Sie tun können, um Haftungsfälle weitestgehend zu vermeiden.
So wissen Sie, worauf Sie achten müssen und können der nächsten Veranstaltung gelassen entgegensehen!
Dieses Seminar deckt die jährliche Schulung des Betriebspersonals gemäß § 42 Abs. 2 Nr. 3 MVStättVO ab.
Inhalte
Schutzziele der MVStättVO
Grundlegende Bauvorschriften (Bestuhlungspläne, Abstände, Fluchtwege, etc.)
Grundlegende Betriebsvorschriften
Betreiberpflichten allgemein und nach MVStättVO
Verantwortliche Personen
Verantwortliche für Veranstaltungstechnik
Fachkraft für Veranstaltungstechnik
Veranstalter
Aufsicht führende Person in Versammlungsstätten
Personaleinsatz in der Versammlungsstätte
Welche verantwortliche Person muss anwesend sein?
Delegationsmöglichkeiten und -pflichten nach MVStättVO
Möglichkeiten der Umsetzung der MVStättV in Versammlungsstätten
Auswirkungen auf die Organisation von Veranstaltungen
Was hat sich in der MVStättV 2014 geändert?
Die Seminarinhalte werden auf Grundlage der MVStättVO 2014 dargelegt. Es wird zusätzlich auf die Neuregelungen der VStättVO Rheinland-Pfalz eingegangen.
Special: Hygiene
Zielgruppe
Mitarbeiter und Führungskräfte, die mit der Organisation von Veranstaltungen betraut sind.
Seminardauer
1 Tag
9.30 – 17.00 Uhr
Teilnehmergebühr
350,– Euro
(inkl. Tagungsgetränke, Snack und Seminarunterlagen)
Teilnehmer
max. 20 Teilnehmer
Seminarort
Congress Center Rosengarten
Rosengartenplatz 2
68161 Mannheim
Referent/in
Kerstin Klode
Diplom-Finanzwirtin, Fachbuchautorin, Brandschutzbeauftragte
Ansprechpartnerin
Isabelle Zwingengberger
Telefon: +49 (0) 621 4106 140
isabellezwingenbergermcon-mannheimde
Anmeldung
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