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Die Versammlungsstättenverordnung - Sicherheit beim Betrieb von Veranstaltungen in Schulaulen, Bürgerhäusern - Ulm
Am 28.11.2023 09:15 Uhr in Ulm
Die Versammlungsstättenverordnung - Sicherheit beim Betrieb von Veranstaltungen in Schulaulen, Bürgerhäusern und Mehrzweckhallen
Zielgruppe
Fach- und Führungskräfte der öffentlichen Verwaltungen aus den Bereichen Schule, Kultur, Sport, Hauptamt, Organisation, Interne Dienste, Liegenschaftsamt, Facility und Gebäudemanagement
Ziele
Die Teilnehmer/innen sollen erkennen, ob und wie sich die Vorschriften der Versammlungsstättenverordnung auf ihre Versammlungsstätte auswirken. Ein Schwerpunkt ist hierbei die Verwaltung und Vermietung
von Versammlungsstätten und die Möglichkeit bestimmte Betreiberpflichten auf die Veranstalter zu übertragen.
Inhalte
- Schutzziele der Versammlungsstättenverordnung
- Grundlegende Bau- und Betriebsvorschriften
- Inhalte des Konzeptes "Sicherheit in Schulaulen und Bürgerhäusern"
- Einsatzmöglichkeiten von "Sachkundigen Aufsichtspersonen in Versammlungsstätten" gem. § 40 Abs. 5 S. 2 VStättVO
- Wie kann die Kooperation / Vertrag mit Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik gestaltet werden?
- => Die Seminarteilnehmer/-innen erhalten eine Teilnahmebescheinigung gem. § 42 Abs. 2 VStättVO
Referentin: |
Kerstin Klode - Dipl. Finanzwirtin und selbständige Unternehmensberaterin, Fachbuchautorin, Brandschutzbeauftragte |
Termin: |
Donnerstag, 17. November 2022
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Veranstaltungsort: |
Handwerkskammer Ulm |
Uhrzeit |
9:15-16:45 Uhr |
Teilnehmergebühr: |
260,00 EUR (inkl. Seminarunterlagen) |
Anmeldungen bei: |
Anmeldungen bitte direkt bei der VWA Stuttgart Tel: 0711 21041 80 Frau Ruth Schmidt oder direkt auf den Seiten im Internet: Seminarnummer: 2023-59203S bitte bei Anmeldung angeben! |