Samstag, 14. Dezember 2024

Startseite  Kontakt  Impressum  Sitemap  Datenschutz

Kerstin Klode
  • Kerstin Klode Versammlungsstätten - Information - Beratung - Schulung
  • Kerstin Klode Versammlungsstätten - Information - Beratung - Schulung
  • Kerstin Klode Versammlungsstätten - Information - Beratung - Schulung

Seminare aktuelle Termine

Gefährdungsanalyse bei Veranstaltungen in Versammlungsstätten sicher durchführen

Am 25.09.2024 09:00 Uhr in Münster-Coerde

Seminar Q26924

Gefährdungsanalyse bei Veranstaltungen in Versammlungsstätten sicher durchführen

Zielgruppe

(Kommunale) Betreiber von Versammlungsstätten oder Gebäuden, in denen Veranstaltungen durchgeführt werden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Gebäude-/Facilitymanagement, Veranstalterinnen und Veranstalter, Technikerinnen und Techniker; Verantwortliche, die an der Schule Veranstaltungen betreuen

Ihr Gewinn

Wenn Sie Veranstaltungen sicher durchführen möchten, müssen Sie diverse rechtliche Grundlagen beachten. Die wesentlichen Regelungen zum Bau und Betrieb sind in den jeweiligen Versammlungsstättenverordnungen der Länder enthalten; in NRW ist dies die Sonderbauverordnung (SBauVO).

Vorschriften, wie Veranstaltungen konkret umgesetzt werden, z. B. welche Anforderungen es bei Bühnenaufbauten oder der Arbeit auf Bühnen- und Szeneflächen gibt, finden sich vor allem in den entsprechenden Bestimmungen des Arbeitsschutzes und den Unfallverhütungsvorschriften. In diesen ist auch geregelt, wie Sie grundsätzlich eine Gefährdungsanalyse durchführen und wer die Leitung und Aufsicht auf einer Szenenfläche bzw. über die Veranstaltungstechnik wahrnehmen muss.

Die erfahrene Referentin verschafft Ihnen einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen. Sie zeigt Ihnen, welche Regelungen der SBauVO und der Unfallverhütungsvorschriften Sie bei einer Gefährdungsbeurteilung beachten und in welcher Systematik Sie diese konkret durchführen müssen. Wenn Sie bei Ihren Veranstaltungen auf der - nicht nur rechtlich - sicheren Seite sein möchten, sollten Sie dieses Seminar besuchen.

Die Seminarinhalte decken die jährliche Unterweisungspflicht gem. § 42 Abs. 2 Nr. 3 SBauVO (Betriebsvorschriften) ab.
 

Inhalte

Rechtlicher Teil:

  • Schutzziele, Anwendungsbereich und grundlegende Bau- und Betriebsvorschriften der SBauVO
  • Arbeitsschutz und Unfallverhütungsvorschriften speziell für die Durchführung von Veranstaltungen, insbesondere DGUV Vorschrift 18
  • Grundlagen der Gefährdungsanalyse und Grundsätze bei der Durchführung von Veranstaltungen

Praktischer Teil in Arbeitsgruppen:

  • Veranstaltungen analysieren im Hinblick auf ihr Gefährdungspotenzial
  • Gefährdungsbeurteilungen durchführen zum Schutz von persönlichen und sächlichen Rechtsgütern
  • Schutzmaßnahmen realisieren und ihre Wirksamkeit feststellen

Bitte mitbringen

SBauVO

Hinweise

Bitte übersenden Sie dem Studieninstitut vor dem Seminar Unterlagen wie Bestuhlungspläne, Fotos, Veranstaltungsbeschreibungen. Wir leiten diese zur Vorbereitung an die Referentin weiter. Sie können die Unterlagen auch zum Seminar mitbringen.

Dauer: 1 Tag
9:00 bis ca. 16:00

Dozentin:

Kerstin Klode  (Dipl. Finanzwirtin)
                        Fachbuchautorin, Brandschutzbeauftragte

 

Termin:

 

25.09.2024

Ansprechpartner/in:

Britta Decker
(für alle organiatorischen Fragen und Anmeldungen)

Veranstaltungsort:

Studieninstitut für kommunale Verwaltung Westfalen-Lippe 

An den Speichern 10

48157 Münster

Uhrzeit: 09.00 bis ca.16.00 Uhr
Seminargebühr:

Preis pro Teilnehmer 210,00 € 

Anmeldung:

 

 

Anmeldungen bitte direkt beim Studieninstitut für kommunale Verwaltung Westfalen-Lippe in Münster

Tel: 0251 26597-20
Email: deckerstiwlde

oder direkt auf den Seiten im Internet:

Link zur Anmeldung

Seminarnummer: Q26924 bitte bei Anmeldung angeben!

« zurück    « Zur Seminarübersicht eingetragen am: 12.07.2023