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Die Versammlungsstättenverordnung - Sicherheit beim Betrieb von Veranstaltungen in Schulaulen, Bürgerhäusern und Mehrzweckhallen - ABGESAGT!!!
Am 31.03.2020 09:00 Uhr in Stuttgart
Die Versammlungsstättenverordnung - Sicherheit beim Betrieb von Veranstaltungen in Schulaulen, Bürgerhäusern und Mehrzweckhallen
Zielgruppe
Fach- und Führungskräfte der öffentlichen Verwaltungen aus den Bereichen Schule, Kultur, Sport, Hauptamt, Organisation, Interne Dienste, Liegenschaftsamt, Facility und Gebäudemanagement, welche sich mit Versammlungsstätten beschäftigen.
Ziele
Die Teilnehmer/innen sollen erkennen, ob und wie sich die Vorschriften der Versammlungsstättenverordnung auf ihre Versammlungsstätte auswirken. Ein Schwerpunkt ist hierbei die Verwaltung und Vermietung
von Versammlungsstätten und die Möglichkeit bestimmte Betreiberpflichten auf die Veranstalter zu übertragen.
Inhalte
Schutzziele der Versammlungsstättenverordnung
Grundlegende Bau- und Betriebsvorschriften
Inhalte des Konzeptes "Sicherheit in Schulaulen und Bürgerhäusern"
Einsatzmöglichkeiten von "Sachkundigen Aufsichtspersonen in Versammlungsstätten" gem. § 40 Abs. 5 S. 2 VStättVO
Wie kann die Kooperation / Vertrag mit Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik gestaltet werden?
=> Die Seminarteilnehmer/-innen erhalten eine Teilnahmebescheinigung gem. § 42 Abs. 2 VStättVO
Referentin: |
Kerstin Klode - Dipl. Finanzwirtin und selbständige Unternehmensberaterin, Fachbuchautorin, Brandschutzbeauftragte |
Termin: |
Dienstag, 31. März 2020 |
Veranstaltungsort: |
Württ. Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e. V. Raum 215 (2.OG) |
Uhrzeit |
09:00 Uhr bis 16:30 Uhr |
Teilnehmergebühr: |
223,00 EUR |
Anmeldungen bei: |
Anmeldungen bitte direkt bei der VWA Stuttgart Tel: 0711 21041 80 Frau Ruth Schmidt oder direkt auf den Seiten im Internet: https://www.w-vwa.de/vwa-angebot/seminare/details/2020-59231S.html Seminarnummer: 2020-59231S bitte bei Anmeldung angeben! |
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